Flächennutzungsplan
Dienstleistungsname: Flächennutzungsplan
Beschreibung:
Rechtsgrundlage: BauGB, BauNVO, PlanZVO
Dienstleistungsname: Flächennutzungsplan
Beschreibung:
Vorbereitende Bauleitplanung – Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Torgau (mit Pflückuff), Dreiheide und Zinna
Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Torgau (mit Pflückuff), Dreiheide und Zinna befindet sich in Aufstellung. LINK auf Planfassung FNP
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan(vorbereitende Bauleitplanung) ist ein komplexes Planwerk und besteht aus dem flächenbezogenen, farbig gestalteten Plan mit den Darstellungen entsprechend der Planzeichenverordnung, sowie der gemäß § 5 (5) BauGB beizufügenden Begründung incl Umweltbericht. Damit werden im Flächennutzungsplan die gemeindlichen Zielvorstellungen über die künftige städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung festgelegt.
Der Flächennutzungsplan hat strategische Bedeutung. Er stellt ein Ziel- und Entwicklungskonzept dar. Der Flächennutzungsplan ist beschränkt auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde auf einen Prognose- und Planungshorizont von 15 bis 20 Jahren.
Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Nutzung einzelner Grundstücke. Verbindliche Regelungen über Art und Maß der baulichen Nutzung oder die Zulässigkeit von Anlagen bleiben der Bebauungsplanung vorbehalten.
Verwaltungsgemeinschaft
Mit der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft sind gemäß §7 Abs.1 Nr.2 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) die Aufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung auf dieses Gremium übergegangen. Die Stadt Torgau ist erfüllende Gemeinde wird gem. §36 Abs.3 SächsKomZG für ihr Territorium tätig. Entscheidungsgremium ist nach §41 Abs.1 SächsKomZG für das übrige Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinschaftsausschuss, dem Vertreter aller beteiligten Gemeinden angehören. Die Beschlussfassungen erfolgen im Gemeinschaftsausschuss.
Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft umfasst 136,04 km². Dabei haben die einzelnen Gemeinden folgende Anteile:
Gemeinde |
Fläche |
Anteil an der Gesamtfläche |
Torgau |
90,35 km2 |
66,4 % |
Dreiheide |
33,52 km2 |
24,6 % |
Pflückuff |
|
|
Zinna |
12,20 km2 |
9,0 % |
Gesamte VG |
136,04 km2 |
100,00 % |

Rechtsgrundlage: BauGB, BauNVO, PlanZVO