Investitionszulagebescheinigung
Dienstleistungsname: Investitionszulagebescheinigung
Beschreibung:
Zur Erteilung einer Investitionszulagenbescheinigung ist ein schriftlicher Antrag durch den Eigentümer oder seinen Vertreter (z.B. Steuerberater) im Planungsamt zu stellen. Im Antrag sind Anschrift des Interessenten sowie Lagebezeichnung, Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundstücks anzugeben
Rechtsgrundlage: InvZulK 1999
Dienstleistungsname: Investitionszulagebescheinigung
Beschreibung:
Eine Bescheinigung gem. Investitionszulagengesetz macht Angaben zur Lage eines Grundstücks innerhalb von Bereichen, die Voraussetzung für die Förderfähigkeit sind (Bebauungsplan, Sanierungsgebiet, Erhaltungssatzungsgebiet usw.). Entsprechend dem aktuellen InvZulG 2007 gibt es diese besondere Förderung und damit die Investitionszulagenbescheinigung nicht mehr. Sie kann nur rückwirkend bis zum 31.12.2006 geltend gemacht werden.
Zur Erteilung einer Investitionszulagenbescheinigung ist ein schriftlicher Antrag durch den Eigentümer oder seinen Vertreter (z.B. Steuerberater) im Planungsamt zu stellen. Im Antrag sind Anschrift des Interessenten sowie Lagebezeichnung, Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundstücks anzugeben
Rechtsgrundlage: InvZulK 1999
Ämter:
Mitarbeiter
Name | Telefon | |
Frau Engler, E.-M. | 03421 748 425 | e.engler@torgau.de |
Frau Jatzwauk, P. | 03421 748 424 | p.jatzwauk@torgau.de |