Namenserklärungen
Dienstleistungsname: Namenserklärungen
Beschreibung:
Namenserklärungen - zur Ehenamenbestimmung
Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung oder Tod des Ehepartners.
Dienstleistungsname: Namenserklärungen
Beschreibung:
Namenserklärungen - zur Ehenamenbestimmung
Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung oder Tod des Ehepartners.
Folgende Unterlagen sind dem Standesamt vorzulegen:
Personalausweis
Geburtsurkunde
Eheurkunde
rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Voranstellung oder Anfügung eines Familiennamens oder Widerruf derselben Wahl eines gemeinsamen Ehenamens bei bisher getrennter Namensführung
Namensänderungen - von nicht gemeinsamen Kindern
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen. Trägt das Kind noch den Familiennamen des anderen leiblichen Elternteils, ist dessen schriftliche Zustimmung erforderlich.
Weitere Aufgabe des Standesamtes:
Erklärungen zum Vor- und Familiennamen für Vertriebene und Spätaussiedler gemäß Kriegsfolgebereinigungsgesetz
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen. Trägt das Kind noch den Familiennamen des anderen leiblichen Elternteils, ist dessen schriftliche Zustimmung erforderlich.
Weitere Aufgabe des Standesamtes:
Erklärungen zum Vor- und Familiennamen für Vertriebene und Spätaussiedler gemäß Kriegsfolgebereinigungsgesetz
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